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Dem Bundestag liegt eine Petition vor mit folgendem Inhalt vor: Eine Ablehnung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7732 zur Änderung des deutschen Waffengesetzes. Link zur E-Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=21204 Bitte nehmen Sie sich die Zeit und stimmen Sie gegen den Gesetzesentwurf. Nehmen Sie sich die Zeit bitte auch dann, wenn Sie nicht unmittlbar von der Neuregelung betroffen wären. Denken Sie immer daran, auch wenn Sie heute noch verschont geblieben sind, so kann das morgen schon ganz anders aussehen. Ich habe der Petition bereits meine Stimme gegeben (Nr. 1322) und es hat inklusive Registrierung nur wenige Minuten in Anspruch genommen. Wer diese Zeit heute nicht hat, wird sie in Zukunft sicher reichlich haben, wenn er/sie seinem Hobby nicht mehr nachkommen darf. Hier sind wir alle gefragt, hier können wir als Einheit etwas bewegen, hier gelten demokratische Grundsätze. Bitte beachten Sie, dass eine Stimmabgabe nur bis zum 07.02.2012 möglich ist. Danke.
Man will uns einfach keine Ruhe lassen. Neues zum Thema "Großkaliberverbot" und "Waffensteuer":
Presseecho zum internationalen Patronensammlertreffen in Hess. Oldendorf vom 22.09. bis 24.09.2011 Der Bericht stammt aus der DEWEZET vom 27.09.2011:
Wichtige Information zum Thema Waffenkontrolle und Zuverlässigkeit! Unbedingt lesen, da hat das Gesetz einen bösen Stolperstein eingebaut bekommen! http://waffenpflege.tetra-gun.de/archives/205 und hier in der Zusammenfassung: Was eigentlich schon immer gesagt wurde, nämlich dass man die Waffenkontrolleure mit Hinweis auf die Unverletzlichkeit der Wohnung lt. Grundgesetz abweisen sollte, hat sich jetzt durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: Wer die Kontrolleure in die Wohnung lässt, verliert u.U. seine Zuverlässigkeit. Dieses Urteil des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 03.08.2011, Az. 1 S 1391/11, zeigt diesen Sachverhalt in der Urteilsbegründung deutlich auf: "Im Übrigen hat der Antragsteller den ihm noch unbekannten Beamten des Landratsamtes zu einem Zeitpunkt, zu dem die Waffen nicht sicher aufbewahrt waren, Zutritt zur Wohnung gewährt. Dies lässt ebenfalls auf ein mangelndes Problembewusstsein im Hinblick auf die sichere Aufbewahrung der Waffen schließen." Man sollte den Kontrolleuren keinen Zutritt zu seinen Wohnräumen gewähren. Die Begründung der Regierung zur Änderung des Waffengesetzes ist hier eindeutig: "Durch die Übernahme von § 36 Absatz 3 Satz 3 WaffG der geltenden Fassung wird klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen." Macht man sich dann auch strafbar, wenn man seine Waffen waffengesetzkonform im zertifizierten Schrank aufbewahrt hat und den Schrank im Beisein der Kontrolleure öffnet? Es betrifft immer die Fälle freiwilligen Mitwirkens, um so in die Gesetzesfalle zu tappen, also dann, wenn man die Kontrolleure selbst einlässt. Erst durch seine Einwilligung zur Kontrolle hat sich der Waffenbesitzer in diese Situation gebracht. Der Richter hat dies auch verdeutlicht: "Die Voraussetzungen des § 36 Abs. 3 Satz 3 WaffG mussten nicht beachtet werden, weil der Antragsteller wirksam in das Betreten der Wohnung eingewilligt hat. An einem Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung fehlt es, wenn das Betreten der Wohnung vom Willen des Berechtigten gedeckt ist. Weil Art. 13 GG das Selbstbestimmungsrecht des Wohnungsinhabers schützt, beseitigt eine gesetzlich erzwungene (z.B. durch Bußgeldandrohung im Fall der Weigerung) oder durch Täuschung oder Drohung staatlich herbeigeführte Zustimmung die grundrechtliche Relevanz des Eingriffs nicht (Hermes in Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 13 Rn. 106 m.w.N.; vgl. allgemein zum sog. Grundrechtsverzicht Sachs, GG, 4. Aufl., vor Art. 1 Rn. 52 ff.). Die nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG erforderliche Einwilligung wird nicht gesetzlich erzwungen". Durch das o.g. Gerichtsurteil wurde klargestellt, dass die Kontrolleure im Sinne des WaffG "Unberechtigte Personen" sind, wenn Waffen zwar korrekt gelagert werden, man die "Besucher" aber einlässt. Für die Zukunft bedeutet dies für jeden Waffenbesitzer, dass er zwangsläufig jeglichen Kontrollwunsch der Behörden nach § 36 Absatz 3 WaffG unter Hinweis auf § 36 Absatz 3 WaffG Satz 3 (Unverletzlichkeit der Wohnung) ablehnen muss, um sich nicht einen evtl. Verstoß gegen das Waffengesetz vorwerfen zu lassen. Das Recht ist dabei auf seiner Seite.
Warum sind wir Sammler so wichtig für unsere Gesellschaft? Diese Frage wird im unter dem nachfolgenden Link zu findenden Artikel eindrucksvoll beantwortet. http://www.pro-legal.de/index.php/2011/06/11/vernichten-wir-unser-kulturelles-erbe
Artikel über die Patronensammlervereinigung e.V. im Visier Ausgabe 04.2010. Zur besseren Lesbarkeit bitte Bild anklicken. Abbildung mit freundlicher Genehmigung von Visier.
Am 22.05.2010 erhaltene E-Mail zum Thema "Waffenlobby" Hallo Schützenfreunde und Waidgenossen,
Denkschrift zur Diskussion um die Verschärfung des Waffenrechts von Prof. Dr. Volker Erb (Strafrecht und Strafprozessrecht/Universität Mainz)
Pressemitteilung
der FvLW e.V. Bernd
Carstensen / Bund Deutscher Kriminalbeamter hat in einer am 18.11.2009
erschienen Pressemitteilung den privaten Waffenbesitz in Frage gestellt. Er stützte
sich dazu auf das Ergebnis der landesweiten Überprüfungen zur Aufbewahrung von
Waffen in Baden-Württemberg, wo laut dem zuständigen Innenminister, Heribert
Rech, bei mehr als 50% der überprüften Haushalte Beanstandungen bezüglich der
gesetzeskonformen Aufbewahrung festgestellt worden waren. Was
Carstensen und auch der Herausgeber dieser im ersten Moment alarmierenden Zahl
geflissentlich verschweigen hat ist, dass es sich hier nicht um repräsentative
Zahlen handelt. Im
Vorfeld der Überprüfungen wurden alle Besitzer registrierter Waffen
angeschrieben und zu einer Selbstauskunft bezüglich der Aufbewahrung ihrer
Waffen aufgefordert. Nur bei den Angeschriebenen, die entweder überhaupt nicht
auf das Schreiben vom Amt reagierten, oder in deren Antworten bereits erhebliche
Mängel bei der Aufbewahrung offensichtlich wurden, fanden auch Überprüfungen
statt. Und nur bei dieser Personengruppe wurden die zahlenmäßig nun so
plakativ vorgetragenen Verstöße festgestellt. "Es
ist unerhört und höchst bedenklich, wenn in der Öffentlichkeit mit solch
fingierten Zahlenspielen ein völlig verzerrtes Bild der Realität gezeichnet
wird. Wir möchten Niemandem etwas unterstellen, aber bei diesen Aussagen die
hier im Raum stehen werden doch die grundlegenden Parameter schlicht "vergessen",
empört sich Joachim Jäger / Fördervereinigung Legaler Waffenbesitzer e.V. "Wenn
wir davon ausgehen, dass lediglich zwei Prozent aller Waffenbesitzer
kontrolliert wurden, dann geht es hier um nur ein Prozent an Waffenbesitzern bei
denen Beanstandungen festgestellt wurden. Und hierbei handelt es sich dann zudem
noch um eine Personengruppe, bei der man von Anfang an davon ausgehen musste,
dass Verstöße vorliegen. Das der prozentuale Anteil der Kontrollierten nicht
genannt wurde, lässt tief blicken. Ein Schelm der Böses dabei denkt", so
Jäger. "Wir
sind absolut für die Kontrollen der Aufbewahrung und begrüßen diese sehr",
betonte Jäger weiterhin, "nur so können die schwarzen Schafe ausgemerzt
werden. Bedauerlich ist allerdings, dass die Vorschriften zur Aufbewahrung
bereits seit 2003 existent sind, aber erst jetzt mit den Kontrollen begonnen
wird." Das
Kompetenzteam der FvLW e. V.
Kehrtwendung (von Gregor Wensing) Das WaffG muss unbedingt schleunigst behutsam liberalisiert werden: schleunigst, um weitere pathologische Entwicklungen in unserer Gesellschaft zu vermeiden bzw. die eingetretenen möglichst umzukehren aber behutsam, damit nicht unkontrollierbare Effekte eintreten. Wir haben nämlich nicht das gesellschaftliche Problem der Verfügbarkeit von Schusswaffen sondern das gesellschaftliche Problem des Umgangs mit der Verfügbarkeit von Schusswaffen. Wer vermag denn noch unbefangen zu sein und klar zu denken angesichts der Tatsache, dass es eine beträchtliche Anzahl an Mitbürgern gibt, die legal Waffen besitzen? Fällt bei einer Diskussion das Wort "Legaler Waffenbesitz" ist festzustellen, dass sich bei (allzu) Vielen ein "Tunnelblick" einstellt und die Emotionen überwiegen. Diese aber lassen sich weder durch Daten noch durch Fakten beherrschen... Es ist bezeichnend für die psychische Situation,
dass sich manche Bürger zwar vor dem legalen Waffenbesitzer ängstigen - aber
keinerlei Bedenken haben, ein Auto, ein Fahrrad, ein Motorrad zu besteigen oder
gar als Fußgänger die Straße zu überqueren. Setzt man das Risiko, durch eine
legal besessene Schusswaffe (hier: auch Dienstwaffen der Polizei, etc., sowie
Legalwaffen, die gestohlen wurden) zu sterben gleich "1", so ist das
Risiko, durch kriminelle Gewalt jedweder Art (nicht: Partnerschaftskonflikte!)
umzukommen lt. WEISSER RING 110 Mal so hoch. Und das Risiko, im Straßenverkehr
ums Leben zu kommen, beträgt auch nur gerade einmal das 1000fache wie durch
eine legale Schusswaffe ... Durch die Gesetzgebung der vergangenen rund 40 Jahre
ist der Waffenbesitz - legal wie illegal - zu einem Phänomen geworden, mit dem
rational umzugehen immer weniger Menschen die Fähigkeit haben. So erlitt
beispielsweise eine Schulleiterin in Köln vor rund 5 Jahren einen
Nervenzusammenbruch, weil ein Schüler mit einem Feuerzeug in Pistolenform auf
sie gedeutet hatte. In den 60er und 70er Jahren, als die Menschen trotz des
nicht lange zurückliegenden Krieges noch ein unverkrampftes Verhältnis zu
diesen Gegenständen besaßen, hätte ein derartiges Schülerverhalten eine
schallende Ohrfeige zur Folge gehabt - und keine Psychotherapie für die "bedrohte"
Lehrerin. Die Täterin von St. Augustin trug eine Schreckschusspistole bei sich;
diese von ihrer Funktion her lediglich als Defensivmittel zu gebrauchende Waffe
hätte in unserer waffenhysterischen Gegenwart sicherlich ausgereicht,
potenzielle Verhinderer ihrer Tat in Schach zu halten - was aber wäre in den
60er Jahren geschehen, als man noch gewohnt war, auch beim Anblick einer
Schusswaffe nicht starr vor Schreck/Entsetzen/Angst/Panik zu sein? Es sei an das Attentat in Köln-Volkhoven von 1964 erinnert, wo ein psychisch gestörter Mann mit einem selbstgebastelten Flammenwerfer und einer ebensolchen Lanze 10 Menschen tötete und 40 z.T. schwer verletzte. Gestoppt wurde er von einem Kleingärtner, der ihn mit seinem Flobert-Gewehr anschoss und somit sicherlich einigen Kindern und Lehrern das Leben rettete (diese Aktion wurde später in einen "Schuss eines Kriminalbeamten" umfirmiert). Heute gäbe es keinen Retter mehr. Damals durfte man Langwaffen und jede Art von
Munition erwerben und Weltkriegs-Überbleibsel fanden sich in nahezu jedem
Haushalt - dennoch griff der Attentäter lieber zu "seinen" Waffen. Aktuell wird derzeit in NRW diskutiert, ob Schießstände
auf Schulgelände bleiben dürfen: Da haben sich manchmal schon vor vier
Jahrzehnten Vereine unbenutzte und im Regelfall fensterlose Räume zu
Luftgewehr-Schießständen umgebaut und sind jahrzehntelang abends ihrem Hobby
nachgegangen, ohne dass irgendjemand davon überhaupt Notiz nahm. Nun vermuten
offensichtlich Einige, dass die Aura des Schießens wohl durch Mauern hindurch
von Schulkindern Besitz ergreifen könnte, von denen Tausende ebenso
offensichtlich jahrelang ohne Schaden zu nehmen neben oder über Schießständen
unterrichtet worden sind - finsterer Aberglaube! In ihrem Irrglauben sind diese
Personen zudem nicht anzuerkennen in der Lage, dass alle diesbezüglichen
Studien und Beobachtungen immer nur eine positive Wirkung des Sportschießens
auf Kinder, Jugendliche und Erwachsene gezeigt haben. Unsere Gesellschaft hat unzweifelhaft ein
pathologisches Verhältnis zu Schusswaffen entwickelt, welches dem Nimbus
geschuldet ist, der diesen durch immer strengere Gesetze verschafft worden ist.
Die Gesetzesspirale hat Schusswaffen einen Mythos und eine Überhöhung
beschert, dem weite Kreise der Bevölkerung erliegen. Mit Ausnahme der Sportschützen,
Jäger und Sammler kann heutzutage kaum noch jemand emotional unbefangen mit
Schusswaffen umgehen - paradoxerweise sind dabei die Gruppierungen am wenigsten
der Faszination erlegen, gegen die sich das WaffG im Eigentlichen richtet. Eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes muss diese bedenkliche Entwicklung erheblich akzelerieren: Kronzeuge ist die Situation in England, wo vor 1997 Schusswaffen lediglich von disziplinierten Sportschützen, konservativen Jägern oder langweiligen Sammlern besessen wurden. Mit wem aus dieser Gruppe wollte wohl ein kerniger Möchtegernkrimineller verwechselt werden? Heute aber ist man auf der Insel "wer", wenn man eine Schusswaffen besitzt - mit all den schrecklichen Folgen, welche allgemein bekannt sind: Dem englischen Waffengesetz sei’s gedankt! Bevor die Gesetzeslawine außer Kontrolle geraten
ist, gab es auch in Deutschland das Phänomen der Schulmassaker mit Schusswaffen
gar nicht...! Was wir daher dringend brauchen ist eine Initiative, welche dafür sorgt, dass Schusswaffen wieder zu gesellschaftsrelevanten Gegenständen werden, welche zwar nicht jeder hat, deren Besitzer durch sie aber keine exponierte Stellung erhält - so wie Autos, Alkohol, Eigenheime oder Flugzeuge* -, eine Initiative, die dafür sorgt, dass Schusswaffen eben nicht das Besondere, das Mystische, das Begehrenswerte sind, zu dem sie unsere Gesetzgebung gemacht hat, eine Initiative, die alle wieder auf den Boden zurückholt. Wir müssen die Waffen schleunigst von dem Thron stoßen, auf den sie eine restriktive Gesetzgebung und deren Protagonisten gehoben haben. Dann nämlich können auch die Nicht-Waffenbesitzer wieder der Realität ins Auge sehen. Was wir nicht brauchen sind Initiativen, die -
vielleicht sogar in guter Absicht - diese Überhöhung noch weiter zementieren. Wir brauchen wieder das unverkrampfte Verhältnis der
60er Jahre, als es noch hieß: "Du bist Sportschütze? Prima, viel Spaß -
ich gehe Kegeln!". Oder: "Du sammelst Waffen - interessant! Ich sammle
Briefmarken - nicht minder spannend." Der weise Konfuzius soll einmal gesagt haben, dass es drei Wege gäbe, um weise zu werden. Der erste ist der des Nachdenkens - das ist der edelste. Der zweite folgt dem Weg des Nachahmens - das ist der einfachste. Der dritte aber ist der der Erfahrung - und das ist der bitterste. Warum nur sind so wenige in unserer Republik bereit/befähigt, den ersten Weg zu gehen? Müssen wir unbedingt "England" wiederholen? * Wer nun einwendet, dass Autos, etc. nicht zum Töten gemacht wurden, zeigt nur, dass auch er der Faszination der "Waffe" - negativ - erlegen ist und nicht mehr folgerichtig denken kann. Gegenstände machen nur was, was ich will, gleich, wie ihre eigentliche Zweckbestimmung auch immer ausgesehen haben mag.
Am Samstag den 19.09.09 um 15:00 Uhr findet im Schützenhaus der Schützengesellschaft Albstadt-Ebingen eine Diskussion übers Waffenrecht mit dem Bundestagsabgeordneten Thomas Bareiß statt. Flagge zeigen wäre gut, da noch nicht alle Politiker es begriffen haben, dass sie hier ganze Bevölkerungskreise unter Generalverdacht stellen und diskriminieren. Näheres
hier.
Großveranstaltung für alle Legal-Waffen-Besitzer Nähere Infos (Plakat i, pdf-Format) hier oder unter www.visier.de.
Terminhinweis: Veranstaltung zum neuen Waffenrecht
Ist ein restriktives Waffengesetz oder ein Totalverbot von Feuerwaffen, in der Hand von Bürgern, geeignet Straftaten zu verhindern? - Ein Positionspapier aus Baden-Württemberg.
Es wird in letzter Zeit immer davon geredet, dass "Meinungsumfragen" ergeben hätten, eine Mehrzahl der Bundesbürger wäre für eine Verschärfung des Waffenrechtes.
Memorandum zu "37 Jahre Waffengesetzverschärfungen und seine Folgen"
14.03.2009 Preußenausstellung
2009 in Pulheim am 14. und 15. März 2009 Vorwort bzw. Rede bei
Eröffnung:
diese Ausstellung
wurde mit 7monatiger Vorbereitungszeit im Wesentlichen von Frauen und Männern
organisiert, die man gemeinhin gern als "Waffennarren" bezeichnet. Vielleicht muss man ja
schon wirklich ein "Narr" sein, wenn man sich um die Bewahrung unseres
kulturellen Erbes bemüht in einer Zeit, in welcher Oberflächlichkeit zum
Standard geworden ist, Ruhelosigkeit die Regel darstellt, Wertvorstellungen
dahingebröckelt sind und nur wenige Menschen Verantwortung für die Zukunft übernehmen. Und muss man nicht
erst Recht ein "Narr" sein, wenn man sich - zudem noch
misstrauisch oder gar argwöhnisch beäugt von der Obrigkeit und einem gewissen
Teil der Presse - dennoch für den Erhalt dieses kulturellen Erbes einsetzt? Ich möchte mit dieser
Ansprache Ihr Bewusstsein dafür schärfen, dass es Ausstellungen dieser Art in
- sagen wir - 10 Jahren mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht mehr geben wird. Es
fehlt einfach an Nachwuchs, der in unsere Fußstapfen tritt und unser ideelles
Erbe übernimmt. Schon jetzt müssen historische Waffen regelmäßig ins Ausland
verkauft werden, weil die dort geltenden gesetzlichen Regelungen
kulturfreundlicher sind als bei uns - damit aber verlassen sie unser Land. In
jeder unserer Sammlungen ruhen Gegenstände von hohem materiellen und ideellen
Wert, deren Pflege uns von älteren Sammlern wiederum übertragen wurde,
eine Verantwortung, derer wir uns durchaus bewusst sind. So ging es über
Generationen - die hier ausgestellten Gegenstände sind ausweislich ihres Alters
Kronzeugen dafür. Aber wie lange noch? Wir - die älteren
Sammler - kommen in die Jahre und möchten unsere Waffen- und
Munitionssammlungen irgendwann gern in jüngere Hände geben, als Glieder einer
langen Kette von Sammlergenerationen. Wie aber soll sich ein historisch
interessierter Jugendlicher an diese Arbeit machen, wenn ihm schier unüberwindliche
Hürden in den Weg gestellt werden? Nun mag sich Mancher
unter Ihnen sich fragen: "Liest der keine Zeitung, hört der kein Radio:
weiß der nicht, was am vergangenen Mittwoch geschehen ist?" Doch, er weiß es... und
ich bin sicher, für meine Sammlerfreunde zu sprechen wenn ich sage, dass dieser
neuerliche Amoklauf uns zutiefst betroffen macht, weil wieder unvorstellbares Leid angerichtet worden ist.
Wie zerrissen ist eine Persönlichkeit, die solches zustande bringt? Wir hier werden die
Ursachen für diese Tat nicht klären können - aber wir hier werden erneut
die Folgen zu spüren bekommen, denn irgendwelche Schlauköpfe haben
schon wieder die Forderung nach einer weiteren Verschärfung des Waffengesetzes
erhoben, wohl gutgläubig darauf vertrauend, dass Gesetze psychische Defekte
heilen, Verordnungen ein desolates Weltbild richten können, Vorschriften
aufgegebene Wertvorstellungen zurückholen und Gebührenordnungen das Fehlen
eines behütenden Elternhauses auszugleichen imstande sind. Wie würde sich ein
Oldtimerbesitzer oder gar der Betreiber eines Automobilmuseums fühlen, wenn er
dafür zur Rechenschaft gezogen wird, dass wieder ein unverantwortlicher Raser
in einer geschwindigkeitsberuhigten Zone ein Kind totgefahren hat? Wie würde man
jemanden betrachten, der es als Schlag gegen den illegalen Drogenhandel feiert,
wenn Ärzten die Verabreichung von Opiaten an Schmerzpatienten untersagt würde?
Beim Waffengesetz und seiner Durchführung sind derlei abstruse Gedankengänge
leider mittlerweile Basis fast allen Denkens und Handelns. Sie hören hier
sicherlich meine... unsere... Verbitterung darüber heraus, dass es immer wir
sind, die die Zeche bezahlen müssen, wenn psychisch Gestörte schreckliches
Unheil angerichtet haben und Andere nicht akzeptieren, dass demokratische Rechte
auch Pflichten bedeuten, mit denen man verantwortungsbewusst umzugehen hat. So sind wir die
einzige gesellschaftliche Gruppierung, die für ihr kulturelles Engagement noch
Geld zur Kasse gebeten wird! Dabei steht Eines doch
fest: "Der Sammler liefert
das Material, wenn die Wissenschaft anfängt, ihre Fragen zu stellen"
befand Volker Wieneke (Collectibles, in: AXA-Nordstern ART-Kunstreihe). Die Wissenschaft muss
sich mit ihren Fragen allerdings beeilen - oder sich ein paar Telefonnummern
ausländischer Sammler vormerken, denn ein Teil des kulturellen Erbes unserer
deutschen Nation wird wohl bald im Ausland bewahrt werden müssen. Die "Geschichte"
als Wissenschaft bedarf aber existenziell der gegenständlichen Verankerung -
denn sonst bewegen wir uns lediglich im Reich der Mythen, Fabeln oder
Legenden. Es bleibt sicherlich unwidersprochen, dass unsere Arbeit, diese
Gegenstände zu bewahren, daher von wesentlicher Bedeutung für das gegenwärtige
geschichtliche Bewusstsein wie auch das nachfolgender Generationen ist. Nihil in intellectu,
quod non ante in sensu (es ist nichts im Verstand, was man nicht vorher sinnlich
wahrgenommen hat): diesen Grundsatz des "Sensualismus" sollte man
beherzigen, besagt er doch, dass man nur darüber nachdenken kann, was man zuvor
gefühlt, gesehen, geschmeckt oder gerochen hat (wir bitten Sie heute jedoch,
sich bei unseren Exponaten auf das "Sehen" als einzige sinnliche
Wahrnehmung zu beschränken). Und da wir gerade beim
"Sehen" sind: "Wer
aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart" Wie sehr man anhand
bestimmter Gegenstände historische Realitäten erfahren kann, ist exemplarisch
an einer Waffe aufzuzeigen, welche Sie hier in der Ausstellung - selbstverständlich!
- sehen können: mit dem Einsatz ihres Zündnadelgewehrs M/41 (sowie der späteren
Weiterentwicklungen und Sondermodellen, die allesamt in der Ausstellung hier auf
Sie warten) konnte die preußische Armee am 3.
Juli 1866
bei Königgrätz
den Sieg über die vereinigten Streitkräfte Österreichs und Sachsens erringen.
Durch den Sieg in dieser kriegsentscheidenden Schlacht wurde Preußen Führungsmacht
in Deutschland und Bismarck
setzte damit die von ihm favorisierte kleindeutsche
Lösung durch. Die Schlacht war einer der Wegbereiter für die Reichsgründung
1871. Das Zündnadelgewehr war als Hinterlader mit Einheitspatrone
den Perkussions-Vorderladern der gegnerischen Streitkräfte technisch weit überlegen:
Nicht allein war die höhere Schussfolge ein unermesslicher Vorteil, sondern
mehr noch, dass der Schütze die Waffe in jeder Position nachladen und dabei in
Deckung bleiben konnte. Man mag sich an dieser Stelle nur einmal ausmalen, wie
die geschichtliche Entwicklung in Deutschland - ja, in ganz Europa - abgelaufen
wäre, hätten damals Österreich und Sachsen den Sieg errungen. Österreich wäre
vielleicht danach als erster Staat an seiner Vielvölkerei zerbrochen, Preußen
wäre mit Sicherheit um die polnischen Teile verkleinert worden, Frankreich hätte
sich ohne große Widerstände der anderen europäischen Staaten das linke
Rheinufer einverleibt. Oder? Ein Gewehr als Symbol einer Weggabelung in der deutschen Geschichte... An dieser Stelle freue
ich mich sehr, Ihnen den Ururenkel des Erfinders dieses Zündnadelgewehres,
Herrn Ulrich von Dreyse, persönlich vorstellen zu dürfen. Ein Wort gerade in
diesem Zusammenhang, welches aktuell eine Bedeutung besitzt: Uns ist sehr wohl
bewusst, dass mit unseren Sammelstücken Menschen verletzt oder gar getötet
worden sind. Das aber ist Vergangenheit und diese lässt sich auch durch die
Vernichtung unserer Sammlungsgegenstände nicht mehr revidieren. Viel ehrbarer
als die Augen vor historischen Realitäten zu verschließen ist es jedoch, sich
diesen zu stellen und sie anzuerkennen - um dann den Versuch zu unternehmen, aus
ihnen zu lernen. "Geschichte"
und die daraus zu ziehenden Lehren bedürfen nämlich der gegenständlichen
Verankerung. Das Zauberwort, mit
dem alle die Steine legitimiert werden sollen, die man uns Sammlern in den Weg
legt, heißt "Innere Sicherheit", ein Gut, dessen Erhalt
sicherlich in unser aller Interesse liegt. Aber muss die Verteidigung dieser
"Inneren Sicherheit" unbedingt im kulturgeschichtlichen Bereich
stattfinden? In 10 Jahren wird es
Ausstellungen dieser Art wahrscheinlich nicht mehr geben: ein wirklich schöner
Erfolg einer durchdachten Sicherheitspolitik. Unser Land NRW
betrachtet die regelmäßige Vernichtung von alten Waffen - auch solche, wie sie
hier ausgestellt werden - als !bewährte Maßnahme". "Bewährt" -
wofür? Nun wird nach der ganz
aktuellen Katastrophe - dem Einsturz des Historischen Archives der Stadt Köln -
allenthalben beklagt, dass das
"historische Gedächtnis" unter Schutt begraben liege. Dieses und
vorangegangene Ereignisse der jüngsten Vergangenheit wie der Brand in der
Anna-Amalia-Bibliothek, das Hochwasser in Dresden und der Brand im
Eisenbahnmuseum Nürnberg sollten eigentlich jedem begreiflich gemacht haben,
dass das "historische Gedächtnis"
immer gefährdet ist und man es deswegen nicht mutwillig der Abwanderung
oder gar der Vernichtung preisgeben darf. Eigentlich... Wer also ist denn tatsächlich
der größere "Narr" - derjenige, welcher sich engagiert an die
Erforschung und Bewahrung von Gegenständen macht, die mehr als alle anderen
unsere Geschichte repräsentieren oder derjenige, welcher dieses Tun mit aller
Macht zu behindern trachtet? "Ein Tor erkennt,
was er in Händen hält, als trefflich erst, wenn es verloren ist"
beschrieb Sophokles die Situation. Wir zumindest wissen
einzuschätzen, was wir in Händen halten. Gregor Wensing Kulturreferent des
Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V. Die Austellung hatte insgesamt wohl etwas über 500 Besucher!
Preußische
Kopfbedeckungen im Wandel der Zeiten ... links ein
... und wer noch nachlesen möchte, was unser zuständige Bürgermeister gesagt hat, kann dies hier tun: www.in-pulheim.de
05.09.2008 Am Freitag, den 15. August 2008 ist der nachfolgende Artikel in der Pegnitz-Zeitung Lauf (bei Nürnberg) erschienen. An dieser Stelle dürfen wir Herrn Werner SÜNKEL, Leiter des Wehrtechnikmuseum Röthenbach/Pegnitz zitieren, der folgendes Fazit aus dem Besuch und dem Gespräch zog: "Auch diesmal gab der Verlauf der Unterredung mit MdB Wolff Hoffnung auf weitere fruchtbare Gespräche insbesondere nach den kommenden Wahlen und das vor allem, wenn neue Mehrheitsverhältnisse liberalere Lösungen waffengesetzlicher Probleme erwarten lassen." Es scheint so, als wäre die FDP die einzige Partei, die sich um die Belange der Sammler und privater Museen kümmert...
01.09.2005 Am Samstag, den 27.August 2005 besuchte der
Innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max Stadler, das
*Museum für Historische Wehrtechnik* in Röthenbach an der Pegnitz zu einem Gedankenaustausch mit
Vertretern der Sammler- und Museumsszene. Seine Gesprächspartner waren Werner Sünkel
und Eduard Stamm (Museum für Historische Wehrtechnik e.V.,90552 Röthenbach),
Norbert-Markus Wigand (Studienkreis Wehrtechnische Sammlung e.V., 85229 Markt
Indersdorf), Rudi Keim (Patronensammlervereinigung e.V.) und Gregor Wensing
(Kuratorium zur Förderung Historischer Waffensammlungen e.V.). |