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Neue Regelungen zum Munitions- und
Pulvertransport März/April 2005
Die "Freigrenzen" für explosionsgefährliche Stoffe wurden wieder
angehoben. Bis zu 3 kg Treibladungspulver bzw. 50 kg Munition (brutto)
dürfen nun ohne Beachtung der besonderen gefahrgutrechtlichen Vorschriften
transportiert werden. Bei Überschreitung dieser Freistellungsmengen ist ein
verschlossenes baumustergeprüftes Behältnis mit orangefarbenem Gefahrzettel
und ein 2-kg-Feuerlöscher erforderlich. Eine erfreuliche Änderung. An der
alten Regelung werden die Feuerlöscherhersteller ihre Freude gehabt haben.
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